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Die Berufsunfähigkeitsbedingungen verschiedener Gesellschaften und deren Tarife
korrekt zu bewerten und verbindliche Aussagen zu treffen, ist nahezu unmöglich.
Dies gilt selbst für sehr qualifizierte und spezialisierte Juristen. Dennoch: Der
Versicherungsmakler muss dies im Rahmen seiner Arbeit leisten.
Jeder Versicherer ist (im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften) in seiner Produktge-
staltung frei, seine eigenen Tarife, Versicherungsbedingungen und Definitionen
entsprechend dieser Bedingungen aufzustellen. So existiert zum Beispiel kein einheit-
licher Begriff der Berufsunfähigkeit. Die Probleme beginnen also bereits bei den
grundlegenden Begrifflichkeiten und Definitionen - und das sind nicht wenige.
Grundsätzlich muss ein Vergleich in seiner Aussagekraft und Objektivität angezweifelt werden,
wenn diesem unterschiedliche Leistungsaussagen, unterschiedliche Bewertungen,
unterschiedliche Bedingungswerke mit unterschiedlichen Definitionen und
unterschiedlichen Standpunkten zugrunde liegen - oder wenn der Vergleich nicht
nachvollziehbar und nicht unabhängig von den Interessen der Versicherer
durchgeführt wird.
Im Unterschied zu üblichen "Vergleichen" oder "Ratings" haben sich die teilnehmenden
Versicherungsunternehmen im Rahmen der IV-Individualvereinbarung® auf
Fragestellungen verständigt, anhand derer die Beantwortung, Auslegung und Erläuterung
erfolgt. Anhand dieser geschaffenen, gleichen Voraussetzungen ist der Vergleich
einzelner Leistungskriterien zwischen Versicherern überhaupt erst möglich. Erst dadurch
kann eine "Gegenüberstellung" von einzelnen Aussagen der VU und ein objektiver
Vergleich erfolgen. Zudem ist die Teilnahme an der Systematik der
IV-Individualvereinbarung® für jedes Versicherungsunternehmen völlig kostenfrei.
Die IV-Individualvereinbarung® (Abkürzung: "iv") ist eine Erläuterung der einzelnen
Gesellschaft zu ihren BU-Bedingungen. Die "iv" verschafft dem Versicherungsnehmer
somit Rechtssicherheit über die Vorgehensweise und Handhabung/Auslegung der
Bedingungen in der Praxis.
Sofern die "iv" im Antrag unter "Besondere Bedingungen" vermerkt wurde, ist sie
Vertragsbestandteil des Versicherungsschutzes. Ein besonderer Hinweis oder
Einschlussvermerk in der Police ist nicht erforderlich.
Die im Rahmen der "iv" gemachten Aussagen sind verbindlich und verschaffen sowohl
dem Versicherungsnehmer (der versicherten Person), als auch dem Vermittler /
Berater eine gesicherte Rechtsposition.
Klarstellung: Bei aller Qualität und Sicherheit ersetzt die "iv" nicht die umfassende
Bedarfs- oder Risikoanalyse.
Derzeit ist der Vergleich über die IV-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv") nur in der
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
Interessant dabei:
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Vergleiche das wohl schwierigste
und gleichzeitig eines der existenzwichtigsten Gebiete aller privaten Versicherungen.
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