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  Handling


Die "IV"-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv") muss für jeden Antrag separat
vereinbart werden.
Trixi® stellt "iv"s auf Anforderung (über die Software oder per Web – vgl. "iv"-Anforderung) aus. Diese bestehen aus einem Zertifikat und einem Frage- und Antwortenkatalog der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Beides ist individuell auf den jeweiligen Versicherungsnehmer ausgestellt.
  • Das Zertifikat (eine DIN A4 Seite) wird von trixi® gegengezeichnet und an den Vermittler gefaxt.
  • Die "iv" (Fragen zur BU mit Antworten des jeweiligen Versicherers zu seinen BU-Leistungen) wird als PDF an den Vermittler per E-Mail verschickt. Der Vermittler muss die "iv" dem VN aushändigen. Die "iv" ist also bereits ausgestellt, bevor der Antrag eingereicht wird.
  • Der Vermittler muss im Antrag unter "Besondere Bedingungen" folgenden Vermerk anbringen:
"Es gilt die IV-Individualvereinbarung ®trixi®
in der bei Vertragsschluss aktuellen Version."


Hinweis: Beim Nürnberger KMU-Produkt muss außerdem der Zusatz: "KMU-Produkt" vermerkt werden.

Wichtig:
Das Zertifikat muss dem Antrag immer (!) beigefügt werden. Die von trixi® an den Vermittler verschickte "iv" wird dem Antrag NIE beigelegt.

Mit Abschluss des Versicherungsvertrages wird die "iv" Bestandteil der Police, sofern die Versicherungsgesellschaft in der Police nichts Gegenteiliges vermerkt.

Ein gesonderter Vermerk in der Police durch das Versicherungsunternehmen, dass die "iv" Bestandteil der Police geworden ist, ist nicht erforderlich.