Die "IV"-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv")
muss für jeden Antrag separat
vereinbart werden.
Trixi® stellt "iv"s auf Anforderung (über die Software oder
per Web – vgl.
"iv"-Anforderung)
aus. Diese bestehen aus einem Zertifikat und
einem Frage- und Antwortenkatalog der jeweiligen
Versicherungsgesellschaft. Beides ist individuell auf den jeweiligen
Versicherungsnehmer ausgestellt.
-
Das Zertifikat (eine DIN A4 Seite) wird von trixi® gegengezeichnet
und an den Vermittler gefaxt.
-
Die "iv" (Fragen zur BU mit Antworten des jeweiligen Versicherers zu
seinen BU-Leistungen) wird als PDF an den Vermittler per E-Mail
verschickt. Der Vermittler muss die "iv" dem VN aushändigen. Die
"iv" ist also bereits ausgestellt, bevor der Antrag eingereicht wird.
-
Der Vermittler muss im Antrag unter "Besondere Bedingungen" folgenden
Vermerk anbringen:
"Es gilt die IV-Individualvereinbarung ®trixi®
in der bei Vertragsschluss aktuellen Version."
Hinweis: Beim Nürnberger KMU-Produkt muss außerdem der
Zusatz: "KMU-Produkt" vermerkt werden.
Wichtig:
Das Zertifikat muss dem Antrag immer (!) beigefügt werden. Die von
trixi® an den Vermittler verschickte "iv" wird dem Antrag
NIE beigelegt.
Mit Abschluss des Versicherungsvertrages wird die "iv" Bestandteil der
Police, sofern die Versicherungsgesellschaft in der Police nichts
Gegenteiliges vermerkt.
Ein gesonderter Vermerk in der Police durch das Versicherungsunternehmen,
dass die "iv" Bestandteil der Police geworden ist,
ist nicht erforderlich.