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Das Versicherungsunternehmen (VU) legt sich mit den in der IV-Individualvereinbarung®
(Abk.: "iv") getätigten Aussagen für die komplette Laufzeit des Vertrages fest. Zeiträume
von 30-40 Jahren bis zum 60. / 65. Lebensjahr sind bei jüngeren Berufstätigen keine
Seltenheit.
Das VU garantiert in der Fragengruppe 15, dass sich die "iv" für den Versicherungs-
nehmer niemals nachteilig auswirkt.
Das VU kann sich jederzeit wieder aus der Systematik der "iv" ohne Angabe von
Gründen "verabschieden". Die über die "iv" abgegebenen Leistungsaussagen für die
bereits geschlossenen Verträge bleiben davon unberührt - bis zum Ende der jeweiligen
Versicherungspolice.
Die "iv" kann durch das VU nachträglich weder verschlechtert noch storniert werden.
Sollte das VU zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherungsbedingungen des Tarifes
von sich aus verbessern, so steht die "iv" hier nicht im Wege (vgl. Fragen 15.2 und
15.3).
Bei allen Vorteilen hat die "iv" also keine Nachteile.
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