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  Empfehlungen


 Werner Fütterer, Versicherungsberater und führender gerichtlicher
   Sachverständiger für Haftungsfragen:

   "Mit der ‚Individualvereinbarung' werden streitige Auseinandersetzungen und
   Definitionen von Anträgen und Versicherungsbedingungen mit dem Versicherer
   (bereits bei Vertragsschluß / Anm. der Red.) einvernehmlich so geregelt, daß
   auch unkundige Verwender (= Endverbraucher, ggf. Versicherungsvermittler
   / Anm. der Red.) im Schadenfall weitestgehend streitfrei Ersatz verlangen
   können. Insbesondere die Bestätigung der Versicherer, daß der Versicherungs-
   nehmer in keinem Fall schlechter gestellt wird ... verschafft Verwendern und
   Versicherungsnehmern eine gesicherte Rechtsposition."

 Der Bundesverband der KMU-Makler e.V. [www.kmu-makler.de]
   empfiehlt seinen Mitgliedern die "iv" als Fürsorge für die VN und zur Abwehr von
   Haftungsfällen, die sich aus Art. 10 + Art. 12 (Absätze 1, 2, 3) der EU-Richtlinie
   nach deren Umsetzung -auch bei bestehenden Policen!- wohl ‚zwangsläufig'
   ergeben werden.

 Prof. Schirmer, Rechtswissenschaftler (Freie Universität Berlin) + Mitglied
   der VVG-Reformkommission des Deutschen Bundestages:

   "Die Frage, ob die ‚Individualvereinbarung' die Vorgaben des Art. 12 (2) der
   EU-Richtlinie erfüllt, ist zu BEJAHEN!"


 Prof. Schwintowski, Rechtswissenschaftler (Humboldt Uni Berlin) + Mitglied
   der VVG-Reformkommission des Deutschen Bundestages:

 und Bernd Rüther, Richter am OLG Hamm
   empfehlen dem unabhängigen Vermittler und Berater die "iv" als Mittel der
   Transparenz und rechtlichen Sicherung.
   Prof. Schwintowski empfiehlt den Versicherungsmaklern die "iv" zusätzlich als
   Instrument der Produktgestaltung einzusetzen.

 und selbst der Verbraucherschutz Bundesverband e.V. / Berlin …
   hat nach eigenen Angaben die Sicherheit der "iv" erkannt und versucht diese nun für
   andere Bereiche der Versicherungen und der Überwachung nachzubilden - soweit
   dies ohne Verletzung unserer Urheber- und Copyrights möglich ist.