Die öffentliche Ausschreibung der IV-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv") wird durch
die trixi® informationssysteme GmbH in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk /
ARD-"Ratgeber Geld" durchgeführt.
Jedes Versicherungsunternehmen in Deutschland kann ohne Vorbedingungen und ohne Kosten teilnehmen.
Die Ausschreibung der "iv" ist einer öffentlichen Ausschreibung am Bau
nachempfunden, die vielfach auch bei privaten Bauvorhaben eingesetzt wird:
Zunächst müssen sich Bauherr und seine Fachleute (Architekt, Statiker, Prüfstatiker,
Ingenieure für Gas, Wasser, Heizung, Lüftung, Sanitär, Innenarchitekt, Gartenplaner
und ggf. weitere Fachleute) in der Planung auf die Festlegung und präzise Beschrei-
bung aller Mengen und Materialien des Bauvorhabens festlegen. Eine derartige
"Baubeschreibung" umfasst mehrere Tausend Seiten. Darin ist dann als Beispiel nicht
nur die Art der Dachrinnen (Zink, Kupfer) festgelegt, sondern auch dessen Stärke
(0,6 mm; 0,7 mm; 1,0 mm). Derartige Festlegungen sind absolut entscheidend. Die
Festlegung der Materialien erfolgt im Falle der IV-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv")
durch die BU-Expertenrunde.

Erst wenn die
"Baubeschreibung" fertig ist, können die Handwerker (in unserem
Falle die Versicherer) präzise befragt werden.

Erst durch die
"Baubeschreibung" und Ausschreibung ist ein präziser Vergleich
möglich. Alles andere wäre eine Art "Rating".
In der "iv" können auch Leistungen definiert und ausgeschrieben werden, die der
Handwerker (in unserem Fall der Versicherer) nicht anbieten kann oder nicht anbieten
möchte. Wenn der Versicherer ein Problem mit der Ausschreibung hat - egal ob berechtigt
oder nicht - so kann er dieses in unserem Fall der BU-Expertenrunde vortragen. Auf der
rein fachlichen Ebene war in den letzten Jahren immer eine Einigung möglich.
Die fachliche Einigung im Vorfeld ist nicht das Problem.
Diese "Baubeschreibung wird in unserem Fall über trixi®
informationssysteme GmbH an die Versicherungsunternehmen (VU) verschickt.
Jedes VU kann kostenlos teilnehmen. Wer die Ausschreibung nicht ausgefüllt
zurückgibt, der möchte an der Ausschreibung nicht teilnehmen und darf bzw. braucht vom
Bauherrn und seinen Fachleuten bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Die "iv" bzw. die Ausschreibung der "iv" erfüllt nach Meinung führender
Rechtswissenschaftler und Mitglieder der VVG-Reformkommission des Deutschen
Bundestages die Vorgabe des Artikel 12, Absatz 2 der
EU-Vermittlerrichtlinie (veröffentlicht am 15.1.2003). Am 22.05.2007 ist
das "Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts", durch das
die EU-Vermittlerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde, in Kraft
getreten. Der Makler ist als Interessenswahrer des Kunden dazu
verpflichtet, diesen auf Grundlage einer objektiven und ausgewogenen
Untersuchung zu beraten.