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  Antworten der Versicherungsunternehmen (VU)


Innerhalb der IV-Individualvereinbarung® sind alle Fragestellungen, Erläuterungen,
Definitionen und Hinweise für jedes VU identisch. Veränderungen darf nur die
Expertenrunde vornehmen - niemals das VU.

Durch diese Systematik ist das teilnehmende VU gezwungen, präzise mit "Ja" oder
"Nein" zu antworten. Bei Einschränkungen wird die Antwort als "keine eindeutige Ja - Nein Antwort" dargestellt, weswegen der Benutzer die Antwort genauer nachlesen sollte.

 "Ja"
   Anders ausgedrückt: "Wir leisten ohne Einschränkung im vollen Umfang der
   Fragestellung".
   Hinweis: In der Vergleichssoftware ergibt dies ein Kreuzchen [x]

 "Nein"
   Anders ausgedrückt: "Wir leisten in diesem Punkt nicht."
   Hinweis: In der Vergleichssoftware ergibt dies ein Minuszeichen [-]

 "Nicht eindeutige Ja-Nein-Antwort"
   Anders ausgedrückt: "Wir leisten teilweise und zwar wie folgt …"
   Hinweis: In der Vergleichssoftware ergibt dies ein "Kreuz in der Klammer" [(x)],
   das heißt: Hier muss noch einmal ganz genau geprüft werden, ob das VU im
   speziellen Einzelfall Versicherungsschutz bietet oder nicht.

   Beispiel: Das VU erklärt, dass es Versicherungsschutz in der
   Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Auszubildende erst ab Beginn
   des 3. Ausbildungsjahres zusichert. Befindet sich der Auszubildende
   bereits im 3. Ausbildungsjahr, dann besteht Versicherungsschutz.

 Darüber hinaus gibt es so genannte Fragestellungen, bei denen keine
   Antwort auf "Ja" oder "Nein" erwartet wird, sondern ein Text oder eine Zahl.