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  Abgrenzung


Die IV-Individualvereinbarung® (Abk.: "iv") steht zu den üblichen "Ratings"
oder "Rankings" in Medien nicht im Wettbewerb. Die Systematik und Logistik
der "iv" ist völlig anders.

 Die Leistungsaussagen der "iv" sind verbindlich.
 Die Leistungsaussagen eines "Ratings" oder "Ranking" sind nicht verbindlich.

[Es sei denn, ein Vermittler oder Berater verwendet ein "Rating", oder
"Ranking" in der Beratung. Dann kann für den Versicherungsnehmer ein
Haftungsanspruch gegen den Vermittler oder Berater entstehen. Sie verstehen,
warum insbesondere unabhängige Vermittler, Berater und Versicherungs-
makler Vergleiche aus Zeitschriften oder aus "Ratings" oder "Rankings" lieber
nicht anwenden!].

Dennoch empfehlen wir als Hersteller der Systematik der
IV-Individualvereinbarung® zusätzliche Informationen auch über ein gutes
"Rating" einzuholen - vor allem in (Rand-)Gebieten, die durch die "iv" nicht
oder nur sehr allgemein abgedeckt werden
[Beispiel: Die verschiedenen Arten der Dienstunfähigkeitsversicherung bei
Beamten].

Dabei ist stets zu bedenken, dass es für einen Versicherungsnehmer und selbst
für Fachleute sehr schwer (bis unmöglich) sein dürfte, die tatsächliche Qualität
und die genauen Hintergründe zu erkennen, die zu einem bestimmten
Vergleichsergebnis führen.

Klarstellung:
Unabhängige Vermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsberater sollten
sich sehr sorgfältig überlegen, ob ein übliches "Rating", "Ranking" oder ein
sonstiger Vergleich in einem Beratungsgespräch eingesetzt werden soll. Wenn
derartige Vergleiche in der Kundenberatung zum Einsatz kommen, dann sollte
der Vermittler oder Berater den Versicherungsnehmer (VN) in jedem Fall über
alle Fehler des verwendeten Vergleiches schriftlich aufklären - und zwar so,
dass der VN dies klar versteht. Ansonsten muss der Vermittler / Berater mit
Haftungsansprüchen des VN rechnen.